Mehr Sicherheit beim Online-Zugang: BA führt verpflichtende Nutzung einer Multi-Faktoren- Authentifizierung (MFA) ein

Wer sich online bei der Bundesagentur für Arbeit einloggen möchte, braucht ab sofort mehr als nur Benutzername und Passwort. Seit Kurzem ist eine sogenannte Multi-Faktor-Authentifizierung Pflicht – auch für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Chemnitz. Und das hat viele Vorteile. Durch die Einführung der MFA wird der Zugriff auf sensible Daten wie Leistungsinformationen oder Vermittlungsvorschläge besser vor unbefugtem Zugriff geschützt.

07.05.2025 | Presseinfo Nr. 17

Was ändert sich konkret?

Zusätzlich zur bisherigen Anmeldung wird ein zweiter Sicherheitsnachweis benötigt. Zur Auswahl stehen drei Verfahren:

• Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
• Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
• Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)

Wichtiger Hinweis in eigener Sache

Die Agentur für Arbeit Chemnitz empfiehlt aus rechtlichen Gründen keine bestimmte App, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es viele kostenfreie Lösungen gibt. „Wer für eine Authentifikations-App zur Kasse gebeten wird, sollte genau hinschauen, ob es nicht kostenfreie und gut bewertete Alternativen in den gängigen App-Stores gibt“, so Katrin Heinze, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Chemnitz. „Die Sicherheit der digitalen Angebote liegt uns sehr am Herzen – aber genauso wichtig ist es uns, dass unsere Kundinnen und Kunden dabei nicht unnötig Geld ausgeben müssen“, so Heinze weiter.

Regelung betrifft beide Rechtskreise

Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden sowohl von der Agentur für Arbeit als auch vom Jobcenter Chemnitz. In der Familienkasse, über die zum Beispiel das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.

Passkey und TOTP: Sicherer Schutz für die Absicherung der persönlichen Daten

Bereits seit Anfang dieses Jahres haben Nutzerinnen und Nutzer des Online-Portals der BA die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie sind sehr einfach und komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu Passwörtern dar. Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten und absichern.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/passkey

Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März dieses Jahres Nutzerinnen und Nutzern der Online-Services die Option, den Zugang zu ihrem Konto mit einem weiteren zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Das TOTP-Verfahren stellt eine alternative Absicherung des Nutzerkontos dar. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort. Die Wahl der Authenticator-App liegt dabei bei den Nutzerinnen und Nutzern. Dabei sollte nur auf vertrauenswürdige Apps zurückgegriffen bzw. diese herunterladen werden. Über den Suchbegriff „2FA-App Test“ beispielsweise kann man sich über vertrauenswürdige Apps informieren.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/totp

BundID: verpflichtende Nutzung für Änderungen persönlicher Daten und Kontoverbindungsdaten im Online-Account

Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portal anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse.
Kundinnen und Kunden, die im Online-Account ab sofort ihre Adresse bzw. Kontoverbindungsdaten ändern wollen, können dies nur noch, wenn sie sich über die BundID anmelden.

Tipp: Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices